SOLUNA Event OG
AGB
Entwurf · Stand 31.10.2026 · vor Veröffentlichung rechtlich und steuerlich prüfen lassen
für Ticketkäufer:innen und Besucher:innen sowie für Locations, Veranstalter, Kooperations- und Vertragspartner
Allgemeines
§ 1Anbieterin und Rollenverteilung
(1) Anbieterin ist die SOLUNA Event OG, Am Färberberg 8, 8330 Feldbach, Österreich, FN 678298 y, Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, UID ATU83220006, E-Mail office@solunaevents.at, Tel. +43 660 4141660 (im Folgenden „Soluna“).
(2) Veranstaltungen unter der Marke „Soluna“ werden nicht von Soluna veranstaltet. Veranstalter im rechtlichen Sinn ist ausschließlich der jeweilige Betreiber der Location, in deren Räumlichkeiten oder auf deren Gelände die Veranstaltung stattfindet (im Folgenden „Veranstalter“).
(3) Soluna ist künstlerischer Programmgestalter und Hosting-Partner. Kern der Leistung von Soluna ist die Konzeption, Kuratierung und Darbietung des musikalischen Programms, insbesondere der live gestalteten Performances der auftretenden DJs. Die Veranstaltung „Soluna“ ist als musikalische Darbietung konzipiert. Die Bewerbung der Veranstaltung ist Teil dieses künstlerischen Gesamtkonzepts und keine eigenständige Werbedienstleistung.
(4) Soluna betreibt auf solunaevents.at den Ticketverkauf und die Gratis-Registrierung für Soluna-Veranstaltungen. Soweit nicht anders angegeben, verkauft Soluna Tickets im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters und tritt dabei als Vermittlerin und technische Dienstleisterin auf.
§ 2Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen Soluna und (a) Ticketkäufer:innen, registrierten Gästen und Besucher:innen (Teil B) sowie (b) Unternehmern, insbesondere Locations, Veranstaltern, Kooperationspartnern, Technik- und sonstigen Vertragspartnern (Teil C).
(2) Mit dem Kauf eines Tickets, der Gratis-Registrierung oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes werden diese AGB akzeptiert. Vor dem Kauf werden sie durch ein Häkchen ausdrücklich bestätigt.
(3) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch dann, wenn ein gesonderter Kooperations- oder Einzelvertrag abgeschlossen wird. Sie ergänzen diesen Vertrag. Abweichungen gelten nur, soweit sie im Einzelvertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn Soluna ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Ergänzend gelten die Hausordnung und die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen.
§ 3Marke „Soluna“
(1) „Soluna“ ist als Wortmarke im österreichischen Markenregister eingetragen. Markeninhaber sind Daniel Himmler und Elena Reindl. Die Marke ist für die Bereiche Marketing, Veranstaltungen und Gastronomie geschützt.
(2) Jede Verwendung der Marke „Soluna“, ähnlicher Bezeichnungen sowie der Logos, Flyer, Designs und Bildwelten von Soluna, insbesondere für Veranstaltungen, Werbung, Social Media, Merchandise oder gastronomische Angebote, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Markeninhaber untersagt.
(3) Bei Verstößen behalten sich die Markeninhaber und Soluna alle rechtlichen Schritte vor, insbesondere Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt und Schadenersatz.
Ticketkäufer:innen und Besucher:innen
§ 4Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Veranstaltungen auf solunaevents.at ist kein bindendes Angebot. Mit dem Klick auf den Bezahl-Button gibt der:die Käufer:in ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Zahlung und der Bestellbestätigung per E-Mail zustande.
(2) Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung kommt zwischen dem:der Käufer:in und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Soluna vermittelt den Vertrag und wickelt Zahlung, Ticketversand und Einlasskontrolle technisch ab.
(3) Für Gratis-Veranstaltungen gilt die Registrierung als Ticket. Die Plätze sind limitiert, es besteht kein Anspruch auf eine Registrierung.
§ 5Preise, Kontingente, Servicegebühr, Abendkasse
(1) Tickets werden in limitierten Kontingenten (z. B. Early Bird, Regular, Last Chance) zu unterschiedlichen Preisen verkauft. Ist ein Kontingent vergeben, startet das nächste zu einem höheren Preis. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Kontingent oder einen bestimmten Preis.
(2) Zum Ticketpreis kommt eine Servicegebühr pro Ticket. Der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und Servicegebühr wird vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
(3) Bezahlt wird über den Zahlungsdienstleister Stripe (z. B. Karte, Apple Pay, Google Pay, EPS).
(4) Soweit vor Ort eine Abendkasse angeboten wird, gelten dort höhere Preise. Tickets an der Abendkasse sind limitiert und nur solange der Vorrat reicht erhältlich. Es besteht kein Anspruch auf ein Ticket an der Abendkasse.
§ 6Personalisierte Tickets, keine Übertragung
(1) Alle Tickets sind personalisiert und lauten auf den beim Kauf angegebenen Namen. Sie sind nicht auf andere Personen übertragbar. Eine Namensänderung ist nicht möglich.
(2) Weiterverkauf, Weitergabe, Verlosung oder kommerzielle Nutzung von Tickets ist untersagt. Weiterverkaufte oder weitergegebene Tickets werden ungültig.
(3) Beim Einlass wird der Name auf dem Ticket mit einem amtlichen Lichtbildausweis abgeglichen. Stimmen die Daten nicht überein, wird der Einlass verweigert. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
(4) Jeder QR-Code ist nur einmal gültig. Für verlorene, weitergegebene oder kopierte Tickets wird keine Haftung übernommen. Gilt ein Ticket bereits als eingelöst, wird kein weiterer Einlass gewährt.
§ 7Kein Rücktrittsrecht
(1) Tickets sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem bestimmten Termin erbracht werden. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht daher kein Rücktrittsrecht.
(2) Rückgabe, Umtausch oder Rückerstattung sind ausgeschlossen, insbesondere bei Verhinderung, Krankheit, Anreiseproblemen, verspäteter Ankunft oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung. Davon unberührt bleibt die Rückerstattung bei Absage nach § 8.
§ 8Absage, Verschiebung, Wetter, Programmänderungen
(1) Wird eine Veranstaltung abgesagt, wird der Ticketpreis an das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet. Die Rückerstattung wird von Soluna im Auftrag des Veranstalters abgewickelt.
(2) Findet eine Veranstaltung statt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht bei schlechtem Wetter, Kälte, Schneefall, Wind oder Regen. Soluna-Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, gegebenenfalls ganz oder teilweise in Innenbereichen der Location.
(3) Muss eine Veranstaltung wegen Unwetter, behördlicher Anordnung, Sicherheitsbedenken oder höherer Gewalt nach Beginn abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern die Veranstaltung bereits überwiegend stattgefunden hat.
(4) Wird eine Veranstaltung verschoben, behalten Tickets für den neuen Termin ihre Gültigkeit. Wer den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, erhält auf Anfrage innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe des neuen Termins den Ticketpreis zurück.
(5) Änderungen im Line-up, im Zeitplan oder im Ablauf (z. B. Ersatz eines DJs, geänderte Uhrzeiten) berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
(6) Informationen über Absagen und Änderungen erfolgen per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse sowie über solunaevents.at und die Social-Media-Kanäle von Soluna.
§ 9Mindestalter 18 Jahre, Kinder
(1) Der Zutritt ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Das gilt auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten.
(2) Das Mitbringen von Kindern und Jugendlichen ist strengstens untersagt. Gründe dafür sind insbesondere die Lautstärke, der Jugendschutz sowie die Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltungen.
(3) Mit dem Kauf bestätigt der:die Käufer:in, dass alle Ticketinhaber:innen am Tag der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt sind. Wird einer Person unter 18 Jahren deshalb der Zutritt verweigert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
(4) Beim Einlass ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen. Ohne gültigen Ausweis kann der Zutritt verweigert werden.
§ 10Einlass, Hausrecht, Verhalten
(1) Das Hausrecht liegt beim Veranstalter und dem von ihm beauftragten Sicherheitspersonal. Dessen Anweisungen ist Folge zu leisten.
(2) Der Zutritt kann insbesondere verweigert werden, oder Besucher:innen können ohne Rückerstattung von der Veranstaltung verwiesen werden, bei: erkennbarer Alkoholisierung oder Beeinträchtigung durch Drogen, aggressivem oder belästigendem Verhalten, Gefährdung anderer, Sachbeschädigung, Verstoß gegen diese AGB oder die Hausordnung.
(3) Verboten sind insbesondere Glasflaschen, Waffen und gefährliche Gegenstände, Pyrotechnik, Drogen, Tiere, mitgebrachte Speisen und Getränke sowie professionelle Foto- und Videoausrüstung ohne Genehmigung. Es gilt die Hausordnung des Veranstalters.
(4) Besucher:innen haften für alle Schäden, die sie schuldhaft verursachen, insbesondere an der Location, an Technik, Licht- und Tonanlagen, Dekoration und Mobiliar. Für alle übrigen Schäden im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist der Veranstalter verantwortlich, es sei denn, der Schaden wurde von einem Mitglied des Soluna-Teams verursacht.
(5) Bei Skihütten erfolgen An- und Abreise, die Nutzung von Liften, Pisten, Wegen und Parkplätzen auf eigene Gefahr. Liftkarten und Transport sind nicht im Ticketpreis enthalten.
§ 11Foto- und Videoaufnahmen
(1) Bei Soluna-Veranstaltungen werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht, auch von Besucher:innen und der Menge. Diese Aufnahmen werden von Soluna, dem Veranstalter und beauftragten Fotograf:innen zur Dokumentation sowie für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet, insbesondere auf solunaevents.at, Instagram, TikTok, Facebook und LinkedIn sowie in Werbeanzeigen.
(2) Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes nehmen Besucher:innen dies zur Kenntnis. Wer in einer konkreten Aufnahme nicht erkennbar abgebildet werden möchte, kann sich an office@solunaevents.at wenden. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
(3) Private Handyaufnahmen sind erlaubt. Eine gewerbliche Nutzung von Aufnahmen, die bei Soluna-Veranstaltungen entstehen, insbesondere unter Verwendung der Marke „Soluna“, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Soluna.
(4) Wer Aufnahmen ohne diese Zustimmung gewerblich nutzt, ist Soluna zu Unterlassung, Beseitigung, angemessenem Entgelt und Schadenersatz verpflichtet.
§ 12Lautstärke und Eigenverantwortung
(1) Bei Veranstaltungen mit elektronischer Musik besteht eine hohe Lautstärke. Besucher:innen sind selbst dafür verantwortlich, ihr Gehör zu schützen (z. B. durch Gehörschutz) und Aufenthaltsdauer und Standort zu wählen.
(2) Der Konsum von Alkohol erfolgt in eigener Verantwortung.
§ 13Haftung gegenüber Besucher:innen
(1) Soluna haftet nur für Schäden, die Soluna oder ihre Mitarbeiter:innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
(2) Für die Durchführung der Veranstaltung, die Sicherheit auf dem Gelände, Garderobe, Parkplätze sowie für Unfälle, Diebstahl oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich, es sei denn, der Schaden wurde von einem Mitglied des Soluna-Teams verursacht.
(3) Zwingende gesetzliche Ansprüche von Verbraucher:innen bleiben unberührt.
Locations, Veranstalter und Vertragspartner (Unternehmer)
§ 14Geltung gegenüber Unternehmern
(1) Teil C gilt für alle Unternehmer im Sinne des UGB und KSchG, die mit Soluna zusammenarbeiten, insbesondere Locations, Veranstalter, Kooperationspartner, Technik-, Licht- und Tonverleiher, DJs und sonstige Dienstleister (im Folgenden „Partner“). Die Teile A und D gelten ergänzend.
(2) Mit Abschluss eines Kooperationsvertrags, der Bestätigung eines Angebots oder der Durchführung einer gemeinsamen Veranstaltung akzeptiert der Partner diese AGB.
§ 15Rollen: Location als offizieller Veranstalter
(1) Die Location ist bei jeder Soluna-Veranstaltung stets offizieller Veranstalter im rechtlichen Sinn und trägt die volle Veranstalterverantwortung.
(2) Soluna ist nicht Veranstalter. Soluna erbringt als künstlerischer Programmgestalter und Hosting-Partner die Gestaltung und Darbietung des musikalischen Programms unter der Marke „Soluna“ samt dem dazugehörigen künstlerischen Gesamtauftritt.
§ 16Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter verpflichtet sich auf eigene Kosten und eigene Verantwortung insbesondere:
- die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden anzumelden und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen (z. B. Veranstaltungs-, Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht, Sperrstunde, Lärmschutz);
- jede Soluna-Veranstaltung als Einzelveranstaltung bei der AKM anzumelden und die dafür anfallenden AKM-Gebühren zu entrichten. Eine Abwicklung über einen bestehenden Pauschalvertrag der Location ist nur zulässig, wenn Soluna dies vorher schriftlich bestätigt;
- für jede Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen, die auch Schäden durch Besucher:innen und Dritte umfasst, und diese Soluna vor der Veranstaltung nachzuweisen;
- eine ausreichende Stromversorgung samt Stromanschlüssen und Stromkabeln für Ton-, Licht- und DJ-Technik bereitzustellen, entsprechend den Angaben von Soluna (Technical Rider);
- die erforderliche Infrastruktur bereitzustellen, insbesondere eine sichere und wetterfeste Fläche für DJ-Pult und Technik, Sanitäranlagen, Gastronomie, Garderobe, Beleuchtung sowie Flucht- und Rettungswege;
- Sicherheitspersonal, Einlass- und Ausweiskontrolle sowie Erste Hilfe in ausreichendem Umfang zu stellen;
- alle Vorschriften zu Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen einzuhalten, insbesondere: Flucht- und Rettungswege und Notausgänge frei, gekennzeichnet und beleuchtet zu halten, Feuerlöscher und Sicherheitsbeleuchtung bereitzustellen, die zulässige Höchstzahl an Personen einzuhalten, erforderliche Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragte zu stellen sowie behördliche Auflagen und die jeweiligen landesrechtlichen Veranstaltungsvorschriften zu erfüllen;
- den Jugendschutz einzuhalten und Personen unter 18 Jahren den Zutritt zu verweigern;
- das Hausrecht auszuüben und die Sicherheit aller Besucher:innen, Mitwirkenden und der Technik zu gewährleisten.
§ 17Veranstalterpauschale, Zahlung, Verzug
(1) Für die Leistungen von Soluna zahlt der Veranstalter die vereinbarte Veranstalterpauschale. Sie ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag ohne Abzug fällig.
(2) Ist die Veranstalterpauschale nicht fristgerecht vollständig bezahlt, ist Soluna berechtigt, die Leistung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die bis dahin von Soluna erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten sind dennoch zu bezahlen.
(3) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an (§ 456 UGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten (§ 458 UGB). Darüber hinausgehende Mahn- und Inkassokosten sind zu ersetzen.
(4) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit von Soluna anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.
§ 18Absage oder Verschiebung durch den Veranstalter
(1) Wird eine vereinbarte Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt oder verschoben oder findet sie aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, nicht statt, sind die von Soluna bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
(2) Für die bereits erbrachte Bewerbung der Veranstaltung werden 100 Euro pro 1.000 erzielten Impressionen (Ausspielungen) in Rechnung gestellt. Maßgeblich sind die Statistiken der jeweiligen Plattformen (z. B. Meta, Instagram, TikTok).
(3) Zusätzlich sind alle bereits entstandenen Kosten zu ersetzen, insbesondere Gagen von DJs und Künstler:innen, Technik- und Transportkosten, Druck- und Produktionskosten sowie Stornogebühren.
(4) Bereits bezahlte Ticketpreise werden an die Käufer:innen zurückerstattet. Kosten dieser Rückabwicklung trägt der Veranstalter.
(5) Bei Absage wegen Unwetter, behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt gelten Abs. 2 und 3 entsprechend.
§ 19Haftung und Schäden
(1) Soluna haftet nicht für Schäden, die Besucher:innen, Mitarbeiter:innen des Veranstalters oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursachen, insbesondere an der Location, an Einrichtung, Mobiliar, Gebäuden, Außenanlagen, Fahrzeugen sowie an eigener oder gemieteter Technik.
(2) Soluna haftet nur für Schäden, die nachweislich durch das eigene Team von Soluna vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit der jeweils vereinbarten Veranstalterpauschale begrenzt.
(3) Der Veranstalter hält Soluna gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung, der Location, behördlichen Auflagen, AKM-Gebühren oder Schäden durch Besucher:innen geltend gemacht werden.
(4) Verlangt eine Booking-Agentur, ein:e Künstler:in oder ein sonstiger Vertragspartner von Soluna den Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung, hat der Veranstalter diesen Nachweis zu erbringen. Wird Soluna von einer Booking-Agentur, Künstler:innen oder sonstigen Dritten für Schäden oder Pflichten in Anspruch genommen, die in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fallen, kann Soluna beim Veranstalter vollen Regress nehmen (§§ 896, 1313 ABGB sowie aufgrund der Schad- und Klagloshaltung nach Abs. 3).
§ 20Technik
(1) Auch wenn Soluna Ton-, Licht- oder DJ-Technik mietet oder Technik-Dienstleister beauftragt, haftet Soluna für Schäden an der Technik und für deren Verlust nicht. Ausgenommen sind nur Schäden, die nachweislich durch ein Mitglied des Soluna-Teams vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Für Schäden an Technik durch Besucher:innen, Dritte, Stromausfall oder Spannungsschwankungen haftet der Veranstalter bzw. der jeweilige Kooperationspartner, in dessen Verantwortungsbereich die Veranstaltung stattfindet.
(3) Beauftragte Technik-Dienstleister sind selbst dafür verantwortlich, ihre Technik fachgerecht, sicher und wetterfest aufzustellen und zu sichern. Wie dies geschieht, entscheiden sie selbst. Schäden an ihrer Technik, insbesondere durch Witterung, Regen, Schnee, Kälte oder Wind, tragen sie selbst. Soluna leistet hierfür keinen Ersatz.
(4) Der Veranstalter hat einen geeigneten, vor Zugriff durch Besucher:innen geschützten Platz für die Technik bereitzustellen.
§ 21Vertraulichkeit
(1) Veranstalterpauschalen, Gagen, Konditionen, Vertragsinhalte, Umsatz-, Ticket- und Besucherzahlen sowie alle sonstigen geschäftlichen Informationen von Soluna sind streng vertraulich. Sie dürfen Dritten weder ganz noch teilweise offengelegt werden. Diese Pflicht gilt auch nach Ende der Zusammenarbeit.
(2) Für jeden Verstoß gegen diese Vertraulichkeitspflicht zahlt der Partner eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe von 4.000 Euro. Das richterliche Mäßigungsrecht ist gemäß § 348 UGB ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 22Marke, Inhalte, Foto und Video
(1) Der Partner darf die Marke „Soluna“ sowie von Soluna bereitgestellte Logos, Flyer, Fotos und Videos ausschließlich zur Bewerbung der gemeinsamen Veranstaltung und nur für die Dauer der Zusammenarbeit verwenden. Eine Veränderung ist nicht gestattet.
(2) Druckwerke (z. B. Flyer, Plakate, Tickets, Banner), Social-Media-Beiträge, Werbeanzeigen und sonstige Veröffentlichungen mit dem Namen oder Logo „Soluna“ dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch Soluna erstellt oder veröffentlicht werden. Für jeden Verstoß zahlt der Partner eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe von 4.000 Euro.
(3) Nach Ende der Zusammenarbeit darf der Partner keine Veranstaltung unter der Bezeichnung „Soluna“ oder einer verwechselbar ähnlichen Bezeichnung durchführen oder bewerben. Wegen der Verwechslungsgefahr, der Täuschung von Kund:innen und des Schadens am Vertrauen in die Marke zahlt der Partner für jeden Verstoß eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe von 8.000 Euro.
(4) Das richterliche Mäßigungsrecht ist für die Vertragsstrafen nach Abs. 2 und 3 gemäß § 348 UGB ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens sowie von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen bleibt vorbehalten.
(5) Alle Rechte an Konzept, Design, Inhalten sowie an den von Soluna oder ihren Fotograf:innen erstellten Foto- und Videoaufnahmen verbleiben bei Soluna.
(6) Der Partner gestattet Soluna, die Location in Fotos, Videos und Werbung zu zeigen und namentlich als Partner zu nennen.
Schlussbestimmungen
§ 23Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 24Änderungen der AGB
Soluna kann diese AGB für die Zukunft ändern. Für einen Ticketkauf gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig war. Gegenüber Partnern gilt die jeweils aktuelle Fassung, sofern nicht im Einzelvertrag anders vereinbart.
§ 25Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzbestimmungen des Staates entzogen werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz zuständig. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 26Streitbeilegung
Soluna ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 27Schriftform, salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen mit Partnern bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.