AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Veranstaltung "Soluna" – Bewerbung durch Soluna Event OG
Rollenverteilung
Die Veranstaltung "Soluna" wird nicht von der Soluna Event OG veranstaltet. Die Veranstaltung wird eigenverantwortlich durch den jeweiligen Locationbetreiber durchgeführt, der als Veranstalter auftritt. Die Soluna Event OG, Am Färberberg 8, 8330 Feldbach, Österreich (im Folgenden „Bewerber"), fungiert lediglich als Bewerber und Marketingpartner und ist nicht Veranstalter im rechtlichen Sinne.
Markenrecht / Wortmarke "Soluna"
a) Die Bezeichnung „Soluna" ist als eingetragene Wortmarke im österreichischen Markenregister geschützt. Die Marke steht im gemeinsamen Eigentum von Daniel Himmler und Elena Reindl und umfasst die Klassen Marketing, Veranstaltungen und Gastronomie.
b) Die Verwendung der Marke „Soluna" – insbesondere für Veranstaltungen, Werbemaßnahmen oder gastronomische Angebote – ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Markeninhaber untersagt.
c) Bei Verstößen gegen das Markenrecht behalten sich Daniel Himmler und Elena Reindl rechtliche Schritte vor.
Geltungsbereich der AGB
a) Diese AGB gelten im Rahmen der Vermittlung und Bewerbung der Veranstaltung durch den Bewerber und betreffen die Interaktion zwischen Ticketkäufer:innen, Besucher:innen und dem Bewerber.
b) Durch den Erwerb eines Tickets oder das Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Kunde (Ticketkäufer:in oder Besucher:in) diese AGB sowie die ergänzenden Geschäftsbedingungen des tatsächlichen Veranstalters an.
c) Die Veranstaltungen unter der Marke "Soluna" können an verschiedenen Örtlichkeiten und in Kooperation mit unterschiedlichen Veranstaltern stattfinden.
Vertragsschluss / Veranstalterverantwortung
a) Der Ticketverkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters (Location). Der Bewerber tritt ausschließlich als Vermittler und technischer Dienstleister auf.
b) Der Vertragsabschluss hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem/der Käufer:in und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
c) Ein Rücktritt vom Ticketkauf ist aufgrund der gesetzlichen Ausnahme für Freizeitdienstleistungen zu einem bestimmten Termin (§ 11 FAGG) ausgeschlossen.
Veranstalterpflichten / Anmeldung & AKM
a) Als Veranstalter gilt ausschließlich der jeweilige Locationbetreiber, in dessen Räumlichkeiten oder auf dessen Gelände die Veranstaltung stattfindet.
b) Der Veranstalter ist verpflichtet, die Veranstaltung eigenverantwortlich bei den zuständigen Behörden anzumelden sowie alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
c) Die Meldung der Veranstaltung bei der AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) sowie die Entrichtung der daraus resultierenden Gebühren obliegen ausschließlich dem Veranstalter als Betreiber der Location. Die Soluna Event OG übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Verantwortung.
Ticketweitergabe
a) Die Regeln zur Weitergabe von Tickets werden vom jeweiligen Veranstalter festgelegt. In der Regel gilt: – Übertragung ist zulässig, sofern keine kommerzielle Nutzung, kein Hausverbot oder Weiterverkauf über Nennwert vorliegt; – Personalisierte Tickets dürfen nur mit Genehmigung übertragen werden.
b) Bei Verstoß kann der Veranstalter Maßnahmen wie Verweigerung des Zutritts, Hausverbot oder Vertragsstrafen verhängen.
c) Der Bewerber übernimmt keine Haftung für verlorene Tickets.
Einlass / Sicherheit / Gelände
a) Der Zutritt erfolgt ausschließlich über den Veranstalter, nur mit gültigem Ticket.
b) Sicherheitskontrollen erfolgen im Namen und auf Anordnung des Veranstalters.
c) Die Entscheidung über Einlassverweigerung liegt beim Veranstalter. Der Bewerber hat hierauf keinen Einfluss.
Verbotene Gegenstände
Welche Gegenstände auf dem Gelände erlaubt oder verboten sind, legt ausschließlich der Veranstalter fest. Üblicherweise verboten sind u. a.: – Glas, Waffen, Pyrotechnik, Drogen, Haustiere, professionelle Aufnahmegeräte, sowie eigene Speisen und Getränke (Ausnahmen nur mit Attest).
Hausrecht / Verhalten / Aufnahmen
a) Das Hausrecht liegt beim Veranstalter und ggf. dem Sicherheitspersonal vor Ort. Der Bewerber übt kein Hausrecht aus.
b) Private Handyaufnahmen sind i. d. R. erlaubt. Eine gewerbliche Nutzung bedarf einer Genehmigung durch den Veranstalter.
c) Bei Verstößen kann der Veranstalter Verweise, Hausverbote oder andere Maßnahmen ergreifen.
Absage / Abbruch / Änderungen
a) Der Veranstalter ist für die Durchführung verantwortlich. Bei Absage oder Abbruch gelten dessen Regelungen.
b) Der Bewerber übernimmt keine Haftung für Programmänderungen, Absagen oder Ausfälle.
c) Kommunikation über Änderungen erfolgt in der Regel über die Social-Media-Kanäle der Veranstaltungsreihe oder des Veranstalters.
Lautstärke / Gesundheit
a) Die Besucher:innen sind selbst dafür verantwortlich, sich vor möglicher Lärmbelastung zu schützen (z. B. durch Ohrschutz).
b) Aufenthaltsdauer und Standortwahl erfolgen eigenverantwortlich.
c) Eine Haftung durch den Bewerber ist ausgeschlossen.
Jugendschutz
a) Der Zutritt ist grundsätzlich nur volljährigen Personen (ab 18 Jahren) gestattet.
b) Auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten ist unter 18-jährigen der Zutritt untersagt.
c) Die Einhaltung des Jugendschutzes liegt in der Verantwortung des Veranstalters.
Haftungsausschluss
a) Der Bewerber haftet nur bei eigenem groben Verschulden im Rahmen seiner Bewerbungstätigkeit (z. B. Websitefehler).
b) Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen (z. B. Unfälle, Diebstahl, gesundheitliche Schäden), ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich.
c) Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr; das Gelände kann uneben sein.
Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter sowie von ihm beauftragte Dritte dürfen Foto-/Videoaufnahmen von der Veranstaltung einschließlich der Besucher:innen zu Dokumentations-, Werbe- und PR-Zwecken verwenden.
Der Bewerber darf solche Aufnahmen im Rahmen der Promotion der Marke „Soluna" weiterverbreiten.
Rechtswahl / Salvatorische Klausel / Sonstiges
a) Es gilt österreichisches Recht.
b) Der Bewerber kann diese AGB jederzeit ändern.
c) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
d) Der Bewerber nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.